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Gründe einer Lebensversicherung

Mittwoch, 5. November 2008, 20:46 Uhr
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Eine Lebensversicherung ist ein Vertrag der zwischen einem Versicherungsnehmer und dem Versicherten als privatrechtlicher Versicherungsvertrag zustande kommt. Bei dieser Version sind die durch gesetzliche Vorschriften geschützte Leistungen und Gegenleistungen in Form der monatlichen Beitragshöhe frei aus handelbar. Jedoch wird meistens die Summenversicherung gewählt und eingesetzt. Geschützt sind diese Arten der Versicherung durch das Versicherungsvertragsgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz. …weiterlesen




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